Prüfbericht
Der Medizinische Dienst (MDK) prüft im Auftrag der Verbände der Pflegekassen die Pflegequalität von ambulanten Pflegediensten. Die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden in Form von Noten bewertet. Das Ergebnis wird durch Aushang in der Pflegeeinrichtung veröffentlicht.
Dieser jährlichen Pflichtprüfung müssen sich alle Pflegeeinrichtungen und mobilen Dienste nach dem Willen des Gesetzgebers stellen, so sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, in § 115 Abs. 1a, vor.
In der so genannten Transparenzvereinbarung wurde eine Systematik zur Prüfung der Pflegequalität von ambulanten Einrichtungen vereinbart. In verschiedenen Bereichen werden vorgegebene Kriterien geprüft und benotet, was im Ergebnis zu einer Gesamtnote führt. Diese wird mit dem Ergebnis aller Prüfungen im Bundesland verglichen.
Sprechen Sie uns auf unsere Bewertungen an, wir erläutern Ihnen gern die Kriterien und Ergebnisse.
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