Verhinderungspflege

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Es handelt sich in beiden Fällen um die gleiche Situation, in der für kurze Zeit ein Ersatz für die eigene, private Pflegeleistung genutzt wird.

Macht eine private Pflegeperson Urlaub, ist krank oder kann aus anderen Gründen die häusliche Versorgung eines Pflegebedürftigen vorübergehend nicht gewährleisten, trägt die Pflegeversicherung maximal bis zu 1.612 € der Kosten einer Ersatzpflege pro Kalenderjahr. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.

Für die Verhinderungspflege kann zusätzlich 50% der Summe für die Kurzzeitpflege angerechnet werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für die Verhinderungspflege auf 2418 € erhöhen.

Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nicht sofort bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern erst nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen

Wir sind für Sie da – 24h Rufbereitschaft
Über unsere 24 Stunden Rufbereitschaft sind wir für unsere Kunden immer erreichbar. Wir sind kurzfristig einsatzbereit und stehen auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr zur Verfügung.


24h Bereitschaft

Tel.: 02247 971430

Kontakt

Tel: 02247 971430

Fax.: 02247 971431

E-Mail:info@bleib-daheim.com

Mitglied im Trägerverband

BPA Trägerverband