Beratungseinsatz
Beratungseinsätze werden zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege durchgeführt, wenn bei vorhandenem Pflegegrad kein Pflegedienst, sondern Angehörige oder eine andere nicht in der Pflege ausgebildete Kraft zur Pflege eingesetzt sind. Die Pflegepersonen sollen durch die Beratungen regelmäßig Hilfestellungen und praktische pflegefachliche Unterstützung erhalten. Probleme bei der täglichen Pflege sollen angesprochen und konkrete Lösungsmöglichkeiten angeboten werden. Es wird auf weitere Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten hingewiesen.
Die Beratung des Pflegebedürftigen erfolgt nach § 37 Abs.3 SGB XI durch speziell geschulte Pflegefachkräfte.
Pflegebedürftige mit der Pflegegrad 2 und 3 müssen halbjährlich, mit Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durch einen zugelassenen Pflegedienst begutachtet werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Wählen Sie selbst Ihren Pflegeberater/in und rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an.