Pflegeleistungen
Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können
Bei Alterseinschränkungen oder Veränderung der Lebenssituation, wie zum Beispiel nach Erkrankung ist es möglich, Hilfe und Unterstützung zu erhalten. Das ermöglicht, in den eigenen vier Wänden zu bleiben und die gewohnte Lebens- und Wohnsituation so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Wer pflegebedürftig ist, dem stehen im SGB XI festgelegte Leistungen aus der staatlichen Pflegeversicherung zu.
Wichtige Voraussetzung für diese Pflegeleistungen ist die offizielle Eingruppierung des Pflegebedürftigen in eine der fünf Pflegegrade. Die Kosten für die Pflege daheim können für verschiedene Leistungen übernommen werden. Die Pflege kann durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgen. Auch bei zeitweise benötigter Pflege gibt es Lösungen.
Im folgenden Überblick stellen wir die Pflegeleistungsansprüche der Versicherten nach SGB XI an die Pflegeversicherung vor.
Pflegegeld
Wenn Angehörige oder eine andere, nicht in der Pflege ausgebildete Kraft, Ihre Pflege übernehmen, beziehen Sie ausschließlich Geldleistungen von der Pflegekasse. Diese betragen derzeit (Stand 2017):
Pflegegrad Betrag
Grad 1 | – |
Grad 2 | 316€ |
Grad 3 | 545€ |
Grad 4 | 728€ |
Grad 5 | 901€ |
Pflegeleistungen
Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen Ihre Pflege zu übernehmen, wählen Sie die von Ihnen gewünschten Hilfeleistungen im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungskomplexe aus. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegegrad Betrag
Grad 1 | Entlastungsleistung |
Grad 2 | 689€ |
Grad 3 | 1298€ |
Grad 4 | 1612€ |
Grad 5 | 1995€ |
Grundpflege
Umgang mit dem Menschen
Die Grundpflege nach SGB XI umfasst alles, was den direkten Umgang mit dem Menschen einschließt, wie Hilfe bei Tätigkeiten des täglichen Lebens, Waschen und Anziehen, etc. wenn diese aufgrund körperlicher Defizite nicht mehr selbst ausgeführt werden können.
Behandlungspflege
Gute Behandlung erfordert medizinischen Sachverstand
In der medizinischen Behandlungspflege führen unsere entsprechend ausgebildeten und erfahrenen Pflegekräfte die von Ihrem behandelnden Arzt verordneten Maßnahmen durch. Zur Abstimmung aller Maßnahmen nehmen wir direkt und unbürokratisch Kontakt zu Ihrem behandelnden Arzt auf.
Damit Sie und Ihre Angehörigen die für Sie beste Entscheidung treffen können, beraten wir Sie umfassend zu den möglichen Leistungen, sowie den Fragen der Kostenübernahme.
Wir sind für Sie da – 24h Rufbereitschaft
Über unsere 24 Stunden Rufbereitschaft sind wir für unsere Kunden immer erreichbar. Wir sind kurzfristig einsatzbereit und stehen auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr zur Verfügung.