Sozialleistungen zur Grundsicherung für Menschen in Notlagen

Übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der Pflegeversicherung und der zu Pflegende verfügt nur über ein geringes Einkommen, kann ein Anspruch auf Hilfe zur sozialen Grundsicherung (Sozialhilfe) bestehen. Diese Leistungsmöglichkeit wird vom Wohnort zuständigen Amt für Soziales Ihrer Stadt- , Land- oder Kreisverwaltung geprüft.
Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen gern behilflich.

Durch bestehnde Verträge mit den Ämtern für Soziales besteht für unseren Pflegedienst die Möglichkeit, direkt und unbürokratisch mit dem zuständigen Amt abzurechnen.

Solange keine Genehmigung eines Amtes für soziale Angelegenheiten vorliegt, liegt die Kostenübernahe beim zu pflegenden Kunden.


24h Bereitschaft

Tel.: 02247 971430

Kontakt

Tel: 02247 971430

Fax.: 02247 971431

E-Mail:info@bleib-daheim.com

Mitglied im Trägerverband

BPA Trägerverband