Pflegekasse / Pflegestufen
Die Pflegekasse stellt bei Pflegebedürftigkeit ihrer Versicherten die pflegerische Versorgung sicher. Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag und wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt wurde, gewährt.
Die gesetzlichen Pflegestufen im Überblick
Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen fünf Pflegegrade:
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Einstufung der Pflegestufe bei Krankenhausaufenthalt
Bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer REHA Einrichtung besteht die Möglichkeit einer Schnelleinstufung. Diese wird in Zusammenarbeit mit den Ärzten, dem Pflegepersonal und dem Sozialen Dienst durchgeführt und direkt an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen versendet. Somit soll bei schneller Entlassung sichergestellt sein, dass der Patient auch zu Hause professionell durch einen Pflegedienst versorgt werden kann.
Abrechnung unkompliziert mit der Pflegekasse
Durch einen sogenannten Versorgungsvertrag zwischen den Pflegekassen und dem bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.), können wir ohne Umstände die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse abwickeln. Der bpa ist einem Zusammenschluss der privaten Pflegedienste, zu dessen Mitgliedern der ambulante Pflegedienst “Bleib Daheim” gehört. Eine direkete Abrechnung ist ausdrücklich nur bei vorhandener Pflegestufe möglich.