Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen der Behandlungspflege (SGB V), die der behandelnde Arzt verordnet. Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege ist ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose).
Abrechnung direkt mit der Krankenkasse
Der ambulante Pflegedienst “Bleib Daheim” ist Vertragspartner der Krankenkassen. Das ermöglicht eine direkte, unbürokratische Abrechnung mit jeder Krankenkasse und gestattet eine schnelle Aufnahme von Neukunden ohne lästige Wartezeit. Am Ende jeden Monats bedarf es einer Unterschrift des Kunden, um eine vollständige Abrechnung mit der Krankenkasse durchführen zu können.