Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen der Behandlungspflege (SGB V), die der behandelnde Arzt verordnet. Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege ist ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose).


Abrechnung direkt mit der Krankenkasse

Der ambulante Pflegedienst “Bleib Daheim” ist Vertragspartner der Krankenkassen. Das ermöglicht eine direkte, unbürokratische Abrechnung mit jeder Krankenkasse und gestattet eine schnelle Aufnahme von Neukunden ohne lästige Wartezeit. Am Ende jeden Monats bedarf es einer Unterschrift des Kunden, um eine vollständige Abrechnung mit der Krankenkasse durchführen zu können.


24h Bereitschaft

Tel.: 02247 971430

Kontakt

Tel: 02247 971430

Fax.: 02247 971431

E-Mail:info@bleib-daheim.com

Mitglied im Trägerverband

BPA Trägerverband