Finanzierung
Kostenerstattung
Eine entscheidende Frage bei der Inanspruchnahme von häuslicher Krankenpflege ist die Kostenerstattung. Die wichtigsten und häufigsten Kostenträger sind die zuständigen Pflege– und Krankenkassen. Im Bereich der Grundpflege (SGB XI) ist die Pflegeversicherung, im Bereich der Behandlungspflege (SGB V) die Krankenkasse als Leistungsträger zuständig. Falls ein Pflegegrad besteht, ist die Höhe der Erstattung von dem jeweiligen Pflegegrad abhängig.
Darüberhinaus bieten die Sozialämter der Kommunen Hilfe und es bestehen weitere Möglichkeiten zur Finanzierung. Hier gibt es in der Regel eine umfassenden Seniorenberatung.
Übersteigen die Kosten der Pflege die Erstattungsbeträge der Pflegeversicherung, können die Mehrkosten in Eigenleistung privat getragen werden.
Wir beraten Sie gerne kompetent und unverbindlich, in Ihrem persönlichen Umfeld zuhause. Sprechen Sie uns an per Mail oder Telefon, gern auch direkt über unser Kontaktformular